WallnerWeiß Insolvenzverwalter Gutachter GbR
WallnerWeiß begleitet Unternehmensgruppe um die Schönthaler Schweinezucht GmbH & Co. KG erfolgreich im Restrukturierungsverfahren
WallnerWeiß hat unter der Federführung von Dr. Jürgen Wallner die Restrukturierungsvorhaben der Schönthaler Schweinezucht GmbH & Co. KG und des landwirtschaftlichen Einzelunternehmens des geschäftsführenden Gesellschafters begleitet. Ziel der Restrukturierungsverfahren war die Unternehmen finanziell zu stabilisieren und so die Einleitung von Insolvenzverfahren zu verhindern.
Dabei hat die fachliche Begleitung des Verfahrens im Agrarbereich durch die Ländliche Betriebsgründungs- und Beratungsgesellschaft Göttingen maßgeblich zum Erfolg des Verfahrens beigetragen.
Das vorinsolvenzliche Sanierungsverfahren nach StaRUG wurde vor drei Jahren eingeführt. Anwendungsfälle gibt es allerdings nur einige wenige. So waren die beiden Verfahren, welche durch die im September erfolgte Anzeige rechtshängig gemacht wurden, die beiden ersten Verfahren des Restrukturierungsgerichtes Essen im Jahr 2023.
Die Restrukturierungsverfahren fanden nunmehr nach rechtskräftiger Bestätigung der Restrukturierungspläne ihren erfolgreichen Abschluss.
Während der Restrukturierungsplan des Einzelunternehmens mit den erforderlichen Mehrheiten angenommen wurde, bedurfte es zur Planbestätigung des Restrukturierungsplanes der Kommanditgesellschaft eines „cross-class cram-down“. Im Erörterungs- und Abstimmungstermin am 20.12.2023 stimmten von den insgesamt fünf Gruppen vier Gruppen für die Annahme des Restrukturierungsplans der Kommanditgesellschaft. Die einzige Planbetroffene der weiteren Gruppe enthielt sich. Hintergrund war, dass sich die Gläubigerin als mittlere Behörde ohne entsprechende Weisung der zuständigen Ministerien zur Zustimmung nicht autorisiert sah. Nach Prüfung der Voraussetzungen der §§ 26, 27 StaRUG ersetzte das Gericht deren Zustimmung.
Somit konnte das Restrukturierungskonzept für beide Unternehmen umgesetzt werden. Die Pläne waren derart miteinander verknüpft worden, dass ein Vollzug jeweils die rechtskräftige Bestätigung des anderen Planes bedingte. Dies war erforderlich, da das Restrukturierungskonzept eine Veräußerung beider Unternehmen im Ganzen vorsah. Durch den erzielten Kaufpreis konnte der Schuldenschnitt für die Kommanditgesellschaft und deren Gesellschafter finanziert werden.
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