Edelstahl Service Center Burg GmbH saniert sich im Schutzschirmverfahren gemäß § 270b InsO in nur sechs Monaten
- Insgesamt 67 Arbeitnehmer betroffen
- Jahresumsatz: € 26 Mio.
- Betriebsrat: ja
- Abbau von 35 Arbeitsplätzen, teilweise über Transfergesellschaft
- 01.10.2014: Eröffnung des Schutzschirmverfahrens
- 23.10.2014: Einreichung des Insolvenzplans
- 16.12.2014: Amtsgericht Stendal bestätigt den Insolvenzplan
- 31.03.2015: Amtsgericht Stendal beschließt die Aufhebung des Verfahrens
- Verfahrenskosten: unter T€ 600
- Insolvenzspezifischer Liquiditätsgewinn: über T€ 800 (aufgrund Insolvenzgeld und Anfechtung)
Burg, 08.04.2015
Nachdem das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Edelstahl Service Center Burg GmbH mit Beschluss des Amtsgerichts Stendal vom 01.10.2014 eröffnet und die Eigenverwaltung angeordnet wurde, konnte die Edelstahl Service Center Burg GmbH nunmehr in nur sechs Monaten erfolgreich saniert werden.
Einmal mehr hat sich die Gesetzesänderung zum 01.03.2012 mit dem ESUG bewährt, da die Sanierung der Edelstahl Service Center Burg GmbH innerhalb von nur sechs Monaten erfolgreich abgeschlossen wurde und nunmehr wieder am Markt uneingeschränkt tätig ist.
Im Vorfeld der Einleitung des Schutzschirmverfahrens nach § 270b InsO erwirtschaftete die Edelstahl Service Center Burg GmbH einen monatlichen Verlust in Höhe von T€ 100. Dies hätte in Jahresfrist zur Zahlungsunfähigkeit geführt, was die Geschäftsleitung veranlasste, ein Schutzschirmverfahren zur Sanierung der Edelstahl Service Center Burg GmbH einzuleiten.
Im Rahmen der Sanierung war in Abstimmung mit der Gewerkschaft und dem Betriebsrat eine Transfergesellschaft einzurichten und eine Sozialauswahl zur Kündigung von Arbeitsverträgen zu treffen. Hierdurch konnte insbesondere der defizitäre Geschäftsbereich „Konturen“ neu aufgestellt werden und somit weitere operative Verluste vermieden werden.
Am 23.10.2015 wurde der mit Unterstützung des Sachwalters, Rechtsanwalt Rüdiger Weiß, erstellte Insolvenzplan durch Rechtsanwalt Dr. Christian Borsche beim Amtsgericht Stendal eingereicht und im Erörterungs- und Abstimmungstermin am 25.11.2014 durch die Gläubiger einstimmig angenommen.
Nach Bestätigung des Insolvenzplans durch Beschluss des Amtsgerichts Stendal vom 16.12.2014 wurde das Verfahren mit Beschluss vom 31.03.2015 aufgehoben. Seitdem ist die Edelstahl Service Center Burg GmbH wieder uneingeschränkt im normalen Geschäftsverkehr tätig.
Das seit 01.03.2012 in § 270b InsO geregelte Verfahren ermöglicht es dem in wirtschaftliche Schwierigkeiten geratenen Unternehmer, unter Nachweis der lediglich drohenden Zahlungsunfähigkeit ein eigenes Sanierungskonzept im Rahmen des Insolvenzverfahrens durchzusetzen. Hierbei ist das Insolvenzgericht an den Vorschlag des Unternehmens bezüglich der Besetzung des Verwalteramts gebunden und setzt für die Vorlage eines Insolvenzplans eine entsprechende Frist. Ein weiterer Vorteil des Verfahrens ist, dass die Geschäftsführung die Steuerung des Unternehmens behält und die Verfahrenskosten um bis zu 50 % reduziert sind.
Der schnelle Sanierungsabschluss zeigt, dass die Möglichkeiten des am 01.03.2012 in Kraft getretenen Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) durchaus greifen. Trotzdem nutzten seit Inkrafttreten des Gesetzes lediglich 3 % der die Insolvenz beantragenden Unternehmen die Möglichkeit einer Sanierung mittels Eigenverwaltung und/oder Schutzschirmverfahren (§ 270a und § 270b InsO), was angabegemäß daran liegen soll, dass die Kostenersparnis von über 50 % zum normalen Regelinsolvenzverfahren durch im Vorfeld entstehende Beraterkosten wieder aufgezehrt würde, was durch Unternehmen in der Liquiditätskrise nicht leistbar wäre.
Der Fall der Edelstahl Service Center Burg GmbH belehrt die Praxis eines Besseren, da die Kosten für die Bescheinigungserstellung zur drohenden Zahlungsunfähigkeit und die Erstellung eines umfassenden Sanierungskonzepts sowie die Kosten der Rechtsberatung durch die insolvenzspezifische Vorteile bzw. Zuflüsse, insbesondere durch die Zahlung von Insolvenzgeld, mehr als kompensiert wurden.
Rechtsanwalt Rüdiger Weiß
Fachanwalt für Insolvenzrecht, ist Gründungsgesellschafter der WallnerWeiß Insolvenzverwalter Gutachter GbR und als Insolvenzrechtsexperte und Insolvenzverwalter überregional tätig. Die WallnerWeiß Insolvenzverwalter Gutachter GbR ist Teil der WallnerWeiß Unternehmensgruppe, welche auf Unternehmenssanierungen spezialisiert und seit über 12 Jahren bundesweit mit 6 Verwaltern an 15 Standorten tätig ist. Durch einen effizienten und hochspezialisierten Mitarbeiterstab wird Wirtschaft- und Rechtskompetenz in praktisches Krisenmanagement umgesetzt. Die besondere Stärke liegt in einem interdisziplinären und ganzheitlichen Ansatz, in dem neben den betriebswirtschaftlichen Erfahrungen auch das aus der Steuerung von weit über 1000 Unternehmensinsolvenzen stammende Know-how einfließt. Weitere Informationen unter » wallnerweiss.de.