Einladung zum 14. Fachtag Baurecht

Ein persönliches Gespräch mit Handwerkskollegen und Gästen auf der Messe HAUS ist nicht zu ersetzen. Mit großen Erwartungen blicken wir nach vorn und freuen uns, Sie zum

14. Fachtag Baurecht

Donnerstag, 2. März 2023
Einlass 12:30 Uhr, Beginn 13:00 Uhr
Messe Dresden 1 Saal Hamburg Messering 6, 01067 Dresden
Anmeldelink: http://hwkdd.de/14-FachBau

einladen zu dürfen.

Ausgewiesene Fachspezialisten geben einen Überblick über die neuesten gesetzlichen Änderungen auf dem Gebiet des Baurechts für Handwerksbetriebe. Details zum Ablauf des Fachtages sind unter der Einladung beigefügt.

Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie via E-Mail eine persönlich codierte Anmeldebestätigung. In der Bestätigung ist zugleich der Eintrittscode eingebunden, welcher als Eintrittskarte zur Messe HAUS 2023 gilt und zum ganztägigen Besuch der Messe berechtigt.

Aktuelle Entwicklungen und Haftungsfragen im Baurecht — ein Überblick

13:00 Uhr
Eröffnung und Begrüßung Jörg Dittrich, Präsident der Handwerkskammer Dresden

13:15 Uhr
Grußwort
Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung
Staatssekretär und Amtschef Mathias Weilandt

13:30 Uhr
Änderung der Sächsischen Bauordnung, insbesondere „kleine Bauvorlageberechtigung“ Rechtsanwalt Joachim Kloos

14:45 Uhr
Die Forderungssicherung des Unternehmers in Zeiten der Krise Rechtsanwalt Bernd Morgenroth

Die Wirtschaftsrezession ist in Deutschland in vollem Gange, die Folgen sind u.a. Auftragsrückgänge, Zahlungsausfälle, Liquiditätsprobleme, Preiserhöhungen und mehr Auseinandersetzungen zwischen den Vertragsparteien.

Gerade jetzt ist es wichtig, sich dafür zu rüsten, dazu gehört auch ein gutes Forderungsmanagement im Betrieb, beginnend mit klaren und auskömmlichen vertraglichen Regelungen bis hin zu Instrumenten wie Bauhandwerkersicherungen, Leistungsvervveigerungsrechten und Forderungssicherung gegenüber den verantwortlichen Organen.

15:45 Uhr
Vermögenssicherung im Umgang mit insolvenzbedrohten Geschäftspartnern Rechtsanwalt Rüdiger Weiß

Kann ein Geschäftspartner seine wirtschaftliche Krise nicht abwenden, so tritt bei ihm ein Insolvenzgrund in Form von Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung ein und er ist zur Stellung eines Insolvenzantrags verpflichtet. Mit dem hierauf einzuleitenden Insolvenzverfahren sind neben dem ungesicherten Forderungsverlust weitere Risiken, insbesondere die sogenannte Insolvenzanfechtung und damit die Rückforderung von bereits erhaltenen Geldern, verbunden. Gleichzeitig muss entschieden werden, ob im Rahmen der Fortsetzung der Geschäftsbeziehung die erlittenen Verluste und Schäden kompensiert werden.

16.30 Uhr
Schlusswort
Dr. Andreas Brzezinski, Hauptgeschäftsführer der
Handwerkskammer Dresden

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